Was das Gesetz vorschreibt
Anbieter von Telefondiensten müssen sicherstellen, dass Endnutzer kostenlos Notrufe über 110 und 112 absetzen können. Der Notruf muss unverzüglich die örtlich zuständige Leitstelle erreichen, und mit dem Anruf sind die Daten zu übermitteln, die zur Ermittlung des Standorts nötig sind.[1] Die Leitstelle sieht die Rufnummer des Anrufers auch dann, wenn dieser die Rufnummernanzeige unterdrückt hat.[2]
Wie der Notruf zur richtigen Leitstelle findet
Der Telefonanbieter wandelt 110 und 112 in die Nummer der zuständigen Leitstelle um. Grundlage ist eine Zuordnung von Ortsnetzen und Gemeinden zu den Notrufanschlüssen, die die Bundesnetzagentur pflegt.[2] Bei VoIP stammt die Ortsangabe aus den Daten, die beim Anbieter für den Anschluss hinterlegt sind.
Genau hier liegt das Risiko: Eine Cloud-Telefonanlage weiß nicht von selbst, ob ein Softphone gerade im Büro, im Homeoffice oder im Hotel läuft. Wählt jemand im Homeoffice in Solingen die 112 und ist als Standort das Büro in Wuppertal hinterlegt, landet der Anruf womöglich bei der falschen Leitstelle.
So sichern Sie den Notruf ab
- Für jeden Standort die korrekte Adresse beim Anbieter hinterlegen und nach jedem Umzug prüfen.
- Bei mehreren Standorten jedem Standort eigene Rufnummern und eine eigene Notrufadresse geben.
- Mitarbeitende im Homeoffice darauf hinweisen, im Notfall sofort die eigene Adresse zu nennen oder vom Handy anzurufen.
- Im Notfallplan festlegen, wie Notrufe bei Strom- oder Internetausfall abgesetzt werden.
- Den Notruf nach jeder Umstellung mit der Leitstelle abgestimmt testen, nicht einfach probeweise wählen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauunternehmen mit Büro in Wuppertal und Lager in Remscheid telefoniert über eine Cloud-Telefonanlage. Bisher waren alle Telefone dem Büro zugeordnet. Bei der Prüfung fällt auf, dass ein Notruf aus dem Lager an die Leitstelle in Wuppertal gegangen wäre. Das Lager bekommt eigene Rufnummern mit Remscheider Vorwahl und eine eigene Notrufadresse. Die Mitarbeitenden im Homeoffice erhalten eine Karte am Bildschirm: „Notruf: zuerst Ihre Adresse nennen.“
Notruf über VoIP vs. Notruf über Mobilfunk
| VoIP / Cloud-Telefonie | Mobilfunk | |
|---|---|---|
| Standortangabe | aus der beim Anbieter hinterlegten Adresse | aus dem Mobilfunknetz, ergänzt durch Gerätedaten |
| Risiko | veraltete oder falsche Adresse | geringer, auch unterwegs |
| Bei Strom- oder Internetausfall | ohne Vorsorge nicht nutzbar | unabhängig vom Büro |
Kurz gesagt
Auch über VoIP müssen 110 und 112 kostenlos funktionieren und die richtige Leitstelle erreichen. Grundlage ist die beim Anbieter hinterlegte Adresse. Halten Sie diese für jeden Standort aktuell und klären Sie, wie Mitarbeitende im Homeoffice und bei Ausfällen Notrufe absetzen.
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