Wie funktioniert der Notruf über VoIP?

Notruf über VoIP bedeutet, dass die Notrufnummern 110 und 112 auch über Internettelefonie, Cloud-Telefonanlagen und Softphones funktionieren müssen. Der Anbieter leitet den Anruf kostenlos an die zuständige Leitstelle weiter und übermittelt die Daten zur Standortermittlung. Damit das klappt, muss für jeden Anschluss die richtige Adresse hinterlegt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notrufe über 110 und 112 müssen auch über VoIP kostenlos möglich sein.
  • Der Anbieter muss der Leitstelle die Daten zur Standortermittlung übermitteln.
  • Die Leitstelle sieht die Rufnummer auch dann, wenn die Anzeige unterdrückt ist.
  • Grundlage ist die beim Anbieter hinterlegte Adresse, nicht der tatsächliche Aufenthaltsort.
  • Im Homeoffice und unterwegs muss der Anrufer seinen Standort im Zweifel selbst nennen.

Was das Gesetz vorschreibt

Anbieter von Telefondiensten müssen sicherstellen, dass Endnutzer kostenlos Notrufe über 110 und 112 absetzen können. Der Notruf muss unverzüglich die örtlich zuständige Leitstelle erreichen, und mit dem Anruf sind die Daten zu übermitteln, die zur Ermittlung des Standorts nötig sind.[1] Die Leitstelle sieht die Rufnummer des Anrufers auch dann, wenn dieser die Rufnummernanzeige unterdrückt hat.[2]

Wie der Notruf zur richtigen Leitstelle findet

Der Telefonanbieter wandelt 110 und 112 in die Nummer der zuständigen Leitstelle um. Grundlage ist eine Zuordnung von Ortsnetzen und Gemeinden zu den Notrufanschlüssen, die die Bundesnetzagentur pflegt.[2] Bei VoIP stammt die Ortsangabe aus den Daten, die beim Anbieter für den Anschluss hinterlegt sind.

Genau hier liegt das Risiko: Eine Cloud-Telefonanlage weiß nicht von selbst, ob ein Softphone gerade im Büro, im Homeoffice oder im Hotel läuft. Wählt jemand im Homeoffice in Solingen die 112 und ist als Standort das Büro in Wuppertal hinterlegt, landet der Anruf womöglich bei der falschen Leitstelle.

So sichern Sie den Notruf ab

  1. Für jeden Standort die korrekte Adresse beim Anbieter hinterlegen und nach jedem Umzug prüfen.
  2. Bei mehreren Standorten jedem Standort eigene Rufnummern und eine eigene Notrufadresse geben.
  3. Mitarbeitende im Homeoffice darauf hinweisen, im Notfall sofort die eigene Adresse zu nennen oder vom Handy anzurufen.
  4. Im Notfallplan festlegen, wie Notrufe bei Strom- oder Internetausfall abgesetzt werden.
  5. Den Notruf nach jeder Umstellung mit der Leitstelle abgestimmt testen, nicht einfach probeweise wählen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauunternehmen mit Büro in Wuppertal und Lager in Remscheid telefoniert über eine Cloud-Telefonanlage. Bisher waren alle Telefone dem Büro zugeordnet. Bei der Prüfung fällt auf, dass ein Notruf aus dem Lager an die Leitstelle in Wuppertal gegangen wäre. Das Lager bekommt eigene Rufnummern mit Remscheider Vorwahl und eine eigene Notrufadresse. Die Mitarbeitenden im Homeoffice erhalten eine Karte am Bildschirm: „Notruf: zuerst Ihre Adresse nennen.“

Notruf über VoIP vs. Notruf über Mobilfunk

VoIP / Cloud-TelefonieMobilfunk
Standortangabeaus der beim Anbieter hinterlegten Adresseaus dem Mobilfunknetz, ergänzt durch Gerätedaten
Risikoveraltete oder falsche Adressegeringer, auch unterwegs
Bei Strom- oder Internetausfallohne Vorsorge nicht nutzbarunabhängig vom Büro

Kurz gesagt

Auch über VoIP müssen 110 und 112 kostenlos funktionieren und die richtige Leitstelle erreichen. Grundlage ist die beim Anbieter hinterlegte Adresse. Halten Sie diese für jeden Standort aktuell und klären Sie, wie Mitarbeitende im Homeoffice und bei Ausfällen Notrufe absetzen.

Weiterlesen: Notrufkonzept für Telefonie erstellen, Telefonie-Notfallplan, Telefonie ausfallsicher aufsetzen

Häufige Fragen

Funktioniert 112 über eine Cloud-Telefonanlage?

Ja. Anbieter müssen Notrufe kostenlos ermöglichen und an die zuständige Leitstelle weiterleiten.[1]

Woher weiß die Leitstelle, wo ich bin?

Der Anbieter übermittelt Daten zur Standortermittlung. Bei VoIP beruhen sie auf der hinterlegten Adresse, nicht auf Ihrem tatsächlichen Aufenthaltsort.[1]

Was gilt im Homeoffice?

Ist dort das Büro als Standort hinterlegt, kann der Notruf bei der falschen Leitstelle landen. Nennen Sie sofort Ihre Adresse oder rufen Sie vom Handy an.

Sieht die Leitstelle meine Nummer, wenn sie unterdrückt ist?

Ja. Bei Notrufen wird die Rufnummer auch bei unterdrückter Anzeige übermittelt.[2]

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Quellen

Für Fakten nutzen wir Primärquellen: Gesetze, Behörden, Normen und Herstellerangaben.

  1. § 164 Telekommunikationsgesetz – Notruf, Abs. 1. Abgerufen am 02.11.2026.
  2. Bundesnetzagentur: Notruf. Abgerufen am 02.11.2026.