Was ist eine Rufnummernportierung?

Eine Rufnummernportierung ist die Mitnahme einer Telefonnummer von einem Anbieter zu einem anderen. Unternehmen behalten so beim Wechsel des Anbieters oder der Telefonanlage ihre Kopfnummer und alle Durchwahlen. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Anbieter, die Mitnahme auf Antrag zu ermöglichen und die Nummer spätestens am folgenden Arbeitstag zu aktivieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonanbieter müssen Rufnummern auf Antrag zum neuen Anbieter übertragen.
  • Der Antrag ist bis zu einen Monat nach Vertragsende möglich.
  • Die Nummer muss spätestens am folgenden Arbeitstag beim neuen Anbieter aktiv sein.
  • Festnetznummern lassen sich nicht auf Dienste ohne festen Standort übertragen.
  • Für jeden Tag Verzug können Sie eine Entschädigung verlangen.

Wie läuft eine Portierung ab?

  1. Sie beauftragen den neuen Anbieter und erteilen ihm eine Portierungsvollmacht.
  2. Der neue Anbieter fordert die Nummern beim alten Anbieter an.
  3. Beide vereinbaren einen Termin; an diesem Tag wechseln die Nummern.
  4. Am Umschalttag werden Telefonanlage oder Cloud-Anlage auf die neuen Zugangsdaten umgestellt.

Die Angaben in der Vollmacht müssen exakt zum alten Vertrag passen: Firmenname, Anschrift, Kundennummer und alle Rufnummern. Schon eine abweichende Schreibweise kann die Portierung verzögern.

Ihre Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz

RegelWas gilt
AnspruchAnbieter müssen die Beibehaltung der Rufnummer auf Antrag sicherstellen.[1]
Antragsfristbis zu einen Monat nach Vertragsende[1]
Aktivierungam vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag[1]
Unterbrechungbeim Anbieterwechsel höchstens ein Arbeitstag[1]
Entschädigung bei Verzug der Portierung10 € pro Tag[1]
Entschädigung bei längerer Unterbrechung10 € oder 20 % des Monatsentgelts pro Tag, je nachdem, was höher ist[1]
Grenzekeine Portierung zwischen Festnetz mit festem Standort und Diensten ohne festen Standort[1]

Festnetznummern tragen eine Ortsnetzkennzahl, die auf den Standort des Anschlusses schließen lässt.[2] Ziehen Sie in ein anderes Ortsnetz um, klären Sie mit dem Anbieter vorab, ob die Nummer bleiben kann.

Beispiel aus der Praxis

Eine Rechtsanwaltskanzlei wechselt von einer ISDN-Anlage zu einer Cloud-Telefonanlage. Sie hat eine Kopfnummer mit einem Block von 20 Durchwahlen. Der neue Anbieter beantragt den kompletten Block, die Portierung wird auf einen Freitagnachmittag gelegt. Am Vormittag sind alle Telefone in der Cloud-Anlage vorbereitet; nach der Umschaltung um 14 Uhr wird jede Durchwahl einmal angerufen. Am Montag läuft alles, ohne dass ein Mandant etwas bemerkt hat.

Kurz gesagt

Bei der Rufnummernportierung nehmen Sie Ihre Telefonnummern zum neuen Anbieter mit. Das Gesetz garantiert die Mitnahme, eine Aktivierung spätestens am folgenden Arbeitstag und eine Entschädigung bei Verzug. Entscheidend für einen reibungslosen Ablauf sind exakte Angaben in der Vollmacht und ein gut gewählter Umschalttermin.

Weiterlesen: Telefonanlage auf VoIP umstellen, Telefonie für mehrere Standorte planen

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Rufnummernportierung?

Die Mitnahme erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag. Die Vorbereitung mit Antrag und Terminabstimmung dauert meist einige Wochen.[1]

Kann ich meine Nummern auch nach Vertragsende noch mitnehmen?

Ja, der Antrag ist bis zu einen Monat nach Vertragsende möglich.[1]

Was passiert, wenn die Portierung schiefgeht?

Der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es länger, können Sie eine Entschädigung pro Tag verlangen.[1]

Kann ich eine Festnetznummer aufs Handy portieren?

Nein. Eine Portierung zwischen Festnetz mit festem Standort und Diensten ohne festen Standort ist ausgeschlossen. Anrufe lassen sich aber per App oder Umleitung aufs Handy holen.[1]

Sie wechseln den Telefonanbieter oder die Telefonanlage? Wir planen die Portierung mit Ihnen, damit kein Anruf verloren geht.

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Quellen

Für Fakten nutzen wir Primärquellen: Gesetze, Behörden, Normen und Herstellerangaben.

  1. § 59 Telekommunikationsgesetz – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme. Abgerufen am 02.11.2026.
  2. Bundesnetzagentur: Ortsnetzrufnummern. Abgerufen am 02.11.2026.