Was sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind alle Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen personenbezogene Daten schützt. Technische Maßnahmen sind etwa Verschlüsselung, Backups und Zugriffsrechte; organisatorische Maßnahmen sind Regeln, Schulungen und Zuständigkeiten. Die DSGVO verlangt in Artikel 32 Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind und regelmäßig überprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • TOM sind die Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten nach Art. 32 DSGVO.
  • Technisch: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups, Updates, Protokollierung.
  • Organisatorisch: Regeln, Schulungen, Zuständigkeiten, Verträge mit Dienstleistern.
  • Die Maßnahmen müssen dem Risiko angemessen sein und regelmäßig überprüft werden.
  • Auftragsverarbeiter müssen ihre TOM im Auftragsverarbeitungsvertrag zusichern.

Was verlangt die DSGVO?

Artikel 32 DSGVO verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Zu berücksichtigen sind der Stand der Technik, die Kosten, Art und Umfang der Verarbeitung sowie Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos. Genannt werden unter anderem:[1]

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
  • die Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme dauerhaft sicherzustellen
  • die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen
  • ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Beispiele für TOM

BereichTechnische MaßnahmenOrganisatorische Maßnahmen
ZutrittSchließanlage, abgeschlossener ServerraumSchlüsselregelung, Besucherbegleitung
ZugangPasswortrichtlinie, Multi-Faktor-AnmeldungRegeln für Ein- und Austritte
ZugriffBerechtigungskonzept, ProtokollierungRechte nach dem Prinzip „so wenig wie nötig“
Weitergabeverschlüsselte E-Mail und VPNRegeln für den Datenaustausch
VerfügbarkeitBackups, USV, Virenschutz, UpdatesNotfallplan, Wiederherstellungstests
DienstleisterFernzugänge nur mit MFAAuftragsverarbeitungsverträge, Auswahl und Kontrolle
ÜberprüfungSchwachstellenscansjährliche Durchsicht der TOM

TOM im Auftragsverarbeitungsvertrag

Wer einen Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Darin muss sich der Dienstleister verpflichten, die nach Artikel 32 erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.[2] In der Praxis hängt dem Vertrag deshalb eine Anlage mit den TOM des Dienstleisters an. Umgekehrt fragen Kunden Sie nach Ihren TOM, wenn Sie selbst Daten im Auftrag verarbeiten.

Beispiel aus der Praxis

Eine Unternehmensberatung soll für einen Konzernkunden Personaldaten auswerten und muss vorab ihre TOM nachweisen. Bisher gibt es nur eine allgemeine Datenschutzerklärung. Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister entsteht eine Übersicht auf drei Seiten, gegliedert wie die Tabelle oben. Dabei fallen zwei Lücken auf: Notebooks waren nicht verschlüsselt, und für Austritte gab es keine Checkliste. Beides wird behoben, dann geht die Übersicht an den Kunden.

TOM vs. IT-Sicherheitskonzept

Die TOM beschreiben, welche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen sind; sie sind vor allem ein Nachweis gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden. Das IT-Sicherheitskonzept ist breiter: Es betrachtet alle Daten und Systeme, auch ohne Personenbezug, und leitet die Maßnahmen aus einer Risikoanalyse ab. Gut gemacht, verweisen beide aufeinander.

Kurz gesagt

TOM sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen personenbezogene Daten nach Artikel 32 DSGVO schützt. Sie müssen dem Risiko angemessen, dokumentiert und regelmäßig überprüft sein und spielen in jedem Auftragsverarbeitungsvertrag eine zentrale Rolle.

Weiterlesen: Telefonie und Datenschutz, Wie sichere ich Geschäftsdaten?, IT-Sicherheitskonzept für den Mittelstand

Häufige Fragen

Muss ich meine TOM schriftlich dokumentieren?

Die DSGVO verlangt angemessene Maßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung.[1] Ohne schriftliche Dokumentation lässt sich beides kaum nachweisen.

Wer braucht TOM?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, also praktisch jedes. Auftragsverarbeiter müssen sie zusätzlich im Vertrag zusichern.[2]

Gibt es eine Vorlage für TOM?

Viele Datenschutzaufsichten und Verbände bieten Gliederungen an. Wichtiger als die Vorlage ist, dass jede Aussage stimmt.

Wie oft müssen TOM überprüft werden?

Regelmäßig, so verlangt es Artikel 32.[1] In der Praxis einmal im Jahr und nach größeren Änderungen an der IT.

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Quellen

Für Fakten nutzen wir Primärquellen: Gesetze, Behörden, Normen und Herstellerangaben.

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 32 – Sicherheit der Verarbeitung. Abgerufen am 05.11.2026.
  2. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 – Auftragsverarbeiter. Abgerufen am 05.11.2026.