Rechtlicher Rahmen
Nach § 201 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt; die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.[1] Eine Aufzeichnung ist zudem eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO verlangt dafür eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung, und eine Information der Betroffenen über Zweck, Speicherdauer und Rechte. Speichert ein Dienstleister die Aufnahmen, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.[2]
Dieser Eintrag ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Klären Sie jeden Einsatz vorab mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Rechtsberater.
Typische Einsatzzwecke
| Zweck | Typische Anforderungen |
|---|---|
| Schulung und Qualitätssicherung | ausdrückliche Einwilligung, Opt-out-Möglichkeit |
| Nachweis von Aufträgen | Einwilligung, klare Zweckbindung |
| gesetzliche Pflichten | etwa in der Finanzbranche, eigene Vorgaben |
| Notruf- und Leitstellen | spezielle Rechtsgrundlagen |
Technische Umsetzung
- Aufzeichnung nur nach Einwilligung, etwa per Ansage und Tastendruck oder durch aktives Starten.
- Hinweis zu Beginn, wer aufzeichnet und wozu.
- Mitarbeitende einbeziehen, bei Betriebsrat in der Regel mitbestimmungspflichtig.
- Zugriff beschränken auf wenige berechtigte Personen.
- Verschlüsselt speichern und Zugriffe protokollieren.
- Automatisch löschen nach festgelegter Frist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Versicherungsmakler möchte telefonische Beratungen aufzeichnen, um Absprachen nachweisen zu können. Nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten wird die Aufzeichnung nur gestartet, wenn der Kunde nach einer Ansage per Taste zustimmt. Aufnahmen werden verschlüsselt in der Cloud-Telefonanlage gespeichert, nur zwei Personen haben Zugriff, und nach Ablauf der festgelegten Frist werden sie automatisch gelöscht.
Kurz gesagt
Gesprächsaufzeichnung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Unbefugtes Aufnehmen ist strafbar, und die DSGVO verlangt Rechtsgrundlage, Information und begrenzte Speicherung. Technisch sollte nur nach Einwilligung, verschlüsselt und mit automatischer Löschung aufgezeichnet werden.
Weiterlesen: Telefonie und Datenschutz