Was ist Incident Response?

Incident Response ist die geplante und geordnete Reaktion eines Unternehmens auf einen IT-Sicherheitsvorfall, etwa einen Ransomware-Angriff, ein übernommenes Postfach oder einen Datenabfluss. Sie umfasst das Erkennen und Bewerten des Vorfalls, das Eindämmen des Schadens, das Beseitigen der Ursache, die Wiederherstellung und die Auswertung, damit sich der Vorfall nicht wiederholt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Incident Response ist die geordnete Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Phasen: vorbereiten, erkennen, eindämmen, beseitigen, wiederherstellen, lernen.
  • Ziel: Schaden begrenzen und schnell zum Normalbetrieb zurück.
  • Meldefristen: 72 Stunden nach DSGVO, 24 Stunden Erstmeldung unter NIS2.
  • Vorbereitung entscheidet: Plan, Kontakte, Zuständigkeiten.

Incident Response als Teil des Risikomanagements

Das NIST empfiehlt in seiner 2025 überarbeiteten Leitlinie, Incident Response nicht als getrennte Tätigkeit zu sehen, sondern in das gesamte Cybersicherheits-Risikomanagement einzubetten; Ziel ist, besser vorbereitet zu sein, Zahl und Auswirkung von Vorfällen zu senken und Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung effizienter zu machen.[1]

Ablauf

PhaseWas passiert
VorbereitungNotfallplan, Kontakte, Zuständigkeiten, Backups, Übungen
Erkennung und BewertungIst es ein Vorfall? Wie schwer? Was ist betroffen?
EindämmungGeräte isolieren, Konten sperren, Verbindungen trennen
BeseitigungSchadsoftware entfernen, Zugänge schließen, Ursache finden
WiederherstellungSysteme aus sauberen Backups zurückholen, überwacht in Betrieb nehmen
NachbereitungWas lief gut, was nicht, welche Maßnahmen folgen?

Meldepflichten

  1. DSGVO: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten möglichst binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht.[2]
  2. NIS2: Erfasste Unternehmen melden erhebliche Sicherheitsvorfälle spätestens 24 Stunden nach Kenntnis erstmals beim BSI, gefolgt von weiteren Meldungen.[3]
  3. Versicherung: Cyberversicherungen verlangen eine sofortige Meldung.

Was vorab bereitliegen muss

VorbereitungWarum
Notfallkontakte auf PapierIT und Telefonanlage können ausgefallen sein
klare Entscheidungswegewer darf Systeme abschalten
externer Dienstleister mit BereitschaftFachleute schnell verfügbar
saubere BackupsGrundlage jeder Wiederherstellung
Vorlagen für MeldungenFristen sind kurz

Beispiel aus der Praxis

An einem Freitagabend meldet der Endpoint-Schutz bei einem Logistiker verdächtige Aktivitäten auf einem Server. Der Bereitschaftstechniker isoliert den Server, sperrt das betroffene Administratorkonto und informiert die Geschäftsführung nach dem Notfallplan. Forensiker finden einen Fernzugriff über ein gestohlenes Passwort. Der Zugang wird geschlossen, der Server aus einem sauberen Backup neu aufgebaut, die Datenschutzaufsicht vorsorglich informiert. Am Montag läuft der Betrieb normal.

Kurz gesagt

Incident Response ist die geordnete Reaktion auf Sicherheitsvorfälle von der Erkennung bis zur Nachbereitung. Entscheidend sind Vorbereitung, schnelle Eindämmung, saubere Backups und die Einhaltung der Meldefristen.

Weiterlesen: Cyberangriff auf die Firma verhindern, Leitfaden für IT-Notfallübungen

Häufige Fragen

Was tun bei einem Cyberangriff?

Betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten, sofort IT oder Dienstleister informieren und den Notfallplan befolgen.

Muss ich einen Vorfall melden?

Bei Datenschutzverletzungen meist an die Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden[2]; NIS2-Unternehmen zusätzlich beim BSI binnen 24 Stunden.[3]

Was ist der Unterschied zum IT-Notfallplan?

Der Notfallplan ist das Dokument, Incident Response die Reaktion, die ihm folgt.

Brauche ich einen externen Dienstleister?

Für schwere Vorfälle meist ja. Vereinbaren Sie Bereitschaft und Kontakt vorab, nicht erst im Ernstfall.

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Quellen

Für Fakten nutzen wir Primärquellen: Gesetze, Behörden, Normen und Herstellerangaben.

  1. National Institute of Standards and Technology: SP 800-61 Rev. 3 – Incident Response Recommendations and Considerations for Cybersecurity Risk Management, April 2025. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. IHK Schwerin: Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. § 32 BSI-Gesetz – Meldepflichten, Abs. 1. Abgerufen am 06.11.2026.